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Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit wird folgendermaßen beschrieben: 

"Datenschutzerklärungen werden Angeboten und Maßnahmen zum Datenschutz umgesetzt. Gesetze, rechtliche Verordnungen/Vereinbarungen, vor allem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  • Gesetze und Regularien sowie Gerichtsbarkeiten sind angegeben 
  • Angaben zur Freiwilligkeit der Teilnahme an jeglicher Datenerfassung 
  • Kund_innen-Kreis ist deutlich gemacht, z.B. durch Länderlisten"

Zudem gibt es zwei Unterkriterien:

Datenübertragung und Speicherung Angaben zum Zweck, zum Nutzen, über Art und Umfang sowie Angaben über Verschlüsselungsverfahren und -niveau zur Auswertung und Speicherung der Daten. Konkrete Informationen über die Nutzerrechte sowie Hinweise auf das Widerrufsrecht und Löschung der Datensätze.
Unterscheidung von verschlüsselten und unverschlüsselten Daten Qualität verwendeter Verschlüsselungs- und Hashverfahren.
Bei Datenübertragungen über Netzwerkverbindungen wird TLS oder SSLv2 verwendet.
Lokale Datenspeicherung erfolgt verschlüsselt und anhand eines Industriestandards.
Hashverfahren für das Ablegen sensitiver Daten erfolgt nur mit den Verfahren Salted SHA-250 oder Salted SHA-350.